

Wie bekomme ich das Fernpilotenzeugnis A2? Foto: pixabay.com
Bevor man das Fernpilotenzeugnis A2 erwerben kann, ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 zwingend erforderlich. Dieser Nachweis bestätigt grundlegende Kenntnisse über den sicheren Betrieb von Drohnen in der offenen Kategorie. Die Prüfung erfolgt online über die Plattform des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) und beinhaltet Themen wie Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Betriebsverfahren sowie allgemeine Sicherheit. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieses Moduls darf man mit dem nächsten Schritt beginnen. Der Nachweis dient somit als verpflichtende Einstiegsvoraussetzung für weiterführende Qualifikationen im Drohnenbetrieb.
Neben dem A1/A3-Nachweis verlangt die Verordnung auch ein praktisches Selbststudium. Der Drohnenpilot muss hierbei eigenverantwortlich praktische Flugerfahrung sammeln, insbesondere in kontrollierter Umgebung und unter Berücksichtigung von Sicherheitsmaßnahmen. Dazu zählt das Üben von Starts, Landungen, Notfallverfahren und der sichere Umgang mit der Drohne bei verschiedenen Wetterbedingungen. Anschließend muss der Pilot eine schriftliche Selbsterklärung über das absolvierte Training abgeben. Diese Erklärung ist Bestandteil der Unterlagen für die Anmeldung zur A2-Prüfung.
Jeder Fernpilot, der ein A2-Zeugnis anstrebt, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Die Registrierung ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt über das Online-Portal des LBA. Dabei wird eine eindeutige eID (elektronische Pilotenkennung) vergeben, die an jeder eingesetzten Drohne angebracht werden muss. Nur registrierte Piloten sind zur Teilnahme an der A2-Theorieprüfung berechtigt. Ohne diese Registrierung ist eine rechtmäßige Ausübung des Drohnenbetriebs in der offenen Kategorie nicht möglich.
Das Mindestalter für das A2-Fernpilotenzeugnis beträgt 16 Jahre. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Befreiung möglich sein, z. B. im Rahmen von Ausbildungsprogrammen. Darüber hinaus ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen zwingend erforderlich. Diese Versicherung muss sowohl Personen- als auch Sachschäden abdecken, die durch den Betrieb entstehen können. Der Versicherungsschutz ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern stellt auch einen wichtigen Aspekt der Betriebssicherheit dar.
Die Theorieprüfung zum Fernpilotenzeugnis A2 umfasst drei zentrale Fachgebiete. Im Bereich Meteorologie werden Kenntnisse über Wetterphänomene, Windverhältnisse und deren Auswirkungen auf den Drohnenflug geprüft. Das Fach Flugleistung behandelt Themen wie Flugphysik, Gewichtsbeschränkungen und Energieverbrauch. Risikominderung fokussiert auf Verfahren zur sicheren Durchführung von Flügen in komplexeren Umgebungen, inklusive Notfallmanagement. Ziel ist es, das Sicherheitsbewusstsein der Fernpiloten zu stärken und fundierte Entscheidungsfähigkeit im Flugbetrieb zu fördern. Die Prüfungsthemen sind europaweit harmonisiert.
Die A2-Prüfung kann in zwei Formaten abgelegt werden: online oder in Präsenz. Beide Varianten sind gleichwertig anerkannt und unterliegen denselben inhaltlichen Anforderungen. Bei der Online-Prüfung erfolgt die Durchführung im sogenannten Proctor-Verfahren, welches eine digitale Überwachung vorsieht. Präsenzprüfungen finden hingegen in anerkannten Prüfstellen (PStF) statt, meist in Kooperation mit Flugschulen oder Schulungsanbietern. Die Wahl des Formats liegt beim Prüfling, wobei technische Ausstattung und Verfügbarkeit eine Rolle spielen können.
Die Durchführung der A2-Prüfung erfolgt ausschließlich über vom Luftfahrt-Bundesamt benannte Prüfstellen (PStF). Diese Stellen sind autorisiert, sowohl die Prüfung anzubieten als auch die Ergebnisse zu übermitteln. Jede Prüfungsstelle muss bestimmte Qualitätsstandards und Datenschutzauflagen erfüllen. Eine Übersicht der zugelassenen Anbieter ist auf der Website des LBA einsehbar. Die Prüfungsorganisation, Terminvergabe und Support erfolgen direkt über die jeweilige Stelle.
Das Proctor-Verfahren gewährleistet die Integrität der Online-Prüfung. Es handelt sich um ein Überwachungssystem, das mittels Webcam, Bildschirmfreigabe und Mikrofon sicherstellt, dass keine Hilfsmittel verwendet werden. Die Identität des Prüflings wird vor Prüfungsbeginn überprüft. Während der gesamten Prüfung überwacht ein Proctor in Echtzeit das Verhalten des Teilnehmers. Jegliche Auffälligkeit kann zur Ungültigkeit der Prüfung führen. Das Verfahren ist sicher, aber erfordert stabile Internetverbindung und technische Grundkenntnisse.
Zur Vorbereitung auf die A2-Prüfung stehen zahlreiche digitale Lernplattformen zur Verfügung. Viele dieser Portale bieten strukturierte Lernmodule, Videos und Testfragen, die den offiziellen Prüfungsthemen entsprechen. Ergänzend existieren Schulungsangebote von zertifizierten Flugschulen, die sowohl Theorie als auch praktische Tipps vermitteln. Diese Kurse sind besonders für Einsteiger hilfreich, die eine geführte Vorbereitung bevorzugen. Einige Anbieter kombinieren Lerninhalte mit direkter Prüfungsanmeldung.
Eine gute Vorbereitung beginnt mit einem realistischen Lernplan. Es empfiehlt sich, die Inhalte in kleinen Einheiten zu wiederholen und regelmäßig Selbsttests zu absolvieren. Besonders hilfreich ist es, sich mit typischen Prüfungsfragen vertraut zu machen und Prüfungssimulationen durchzuführen. Für den Prüfungstag sollten alle technischen Anforderungen rechtzeitig überprüft werden. Ausreichend Schlaf, eine ruhige Umgebung und gezielte Entspannungstechniken helfen, Prüfungsstress zu reduzieren.
Das Fernpilotenzeugnis A2 wird zentral vom Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt. Nach bestandener Prüfung übermittelt die Prüfungsstelle das Ergebnis an das LBA, das daraufhin das Zeugnis digital bereitstellt. Der Zugang erfolgt über das persönliche Nutzerkonto auf dem LBA-Portal. Eine postalische Zusendung erfolgt in der Regel nicht. Das LBA ist zudem Ansprechpartner für Fragen zur Anerkennung, Verlängerung und etwaigen Änderungen im Zeugnis.
Die Kosten für das A2-Zeugnis setzen sich aus Prüfungsgebühr und möglichen Schulungskosten zusammen. Die Prüfungsgebühren liegen je nach Anbieter zwischen 25 und 50 Euro. Hinzu kommen mögliche Kosten für Schulungsmaterialien oder optionale Präsenzkurse. Das ausgestellte Zeugnis wird in digitalem Format zur Verfügung gestellt und kann ausgedruckt werden. Es enthält Name, eID, Ausstellungsdatum sowie Gültigkeitsdauer.
Das A2-Zeugnis ist grundsätzlich für fünf Jahre gültig. Vor Ablauf muss eine erneute Prüfung abgelegt oder eine Fortbildung nachgewiesen werden, um die Gültigkeit zu verlängern. Das LBA informiert rechtzeitig über Ablauf und Verlängerungsoptionen. Eine Verlängerung ohne Prüfung ist derzeit nicht vorgesehen. Es ist daher ratsam, die Fristen im Blick zu behalten.
Mit dem A2-Zeugnis ist der Betrieb von Drohnen in der Unterkategorie A2 erlaubt, also in unmittelbarer Nähe zu unbeteiligten Personen – allerdings mit Sicherheitsabstand. Dieser beträgt in der Regel mindestens 5 bis 30 Meter, abhängig von der Drohne und den Sicherheitsfunktionen. Der Einsatz ist nur mit Drohnen der Klassen C2 oder niedriger möglich. Der Pilot muss jederzeit die Kontrolle über das Fluggerät behalten und darf keine Menschenmengen überfliegen. Das A2-Zeugnis erweitert somit den Handlungsspielraum erheblich, erfordert aber auch erhöhte Verantwortung.
Für den Betrieb in der A2-Kategorie ist die CE-Klassifizierung der Drohne entscheidend. Nur Drohnen mit C2-Kennzeichnung dürfen mit dem A2-Zeugnis geflogen werden. Diese Klassifizierung stellt sicher, dass das Fluggerät bestimmte technische Anforderungen erfüllt, darunter Fernidentifikation und Geo-Awareness. Der Einsatz von nicht klassifizierten Altgeräten ist nur noch befristet und unter Auflagen erlaubt. Die CE-Klassifizierung schafft somit Transparenz und rechtliche Klarheit.
In bestimmten geografischen Gebieten wie Flughafennähe, Industrieanlagen oder Schutzgebieten ist trotz A2-Zeugnis eine gesonderte Genehmigung erforderlich. Solche Gebiete sind in nationalen Kartenwerken wie der „Drohnenkarte Deutschland” ausgewiesen. Die Genehmigung muss bei den jeweils zuständigen Behörden beantragt werden. Der A2-Nachweis erleichtert die Antragstellung, ersetzt aber keine Sondergenehmigungen. Piloten sind verpflichtet, sich vor jedem Flug über eventuelle Einschränkungen zu informieren.
Eine Alternative zum klassischen A2-Zeugnis ist der Erwerb eines STS-Fernpilotenzeugnisses. Dieses berechtigt zum Betrieb in den Standardszenarien STS-01 und STS-02, beinhaltet jedoch automatisch die Anforderungen des A2. Die Ausbildung ist umfangreicher, aber auch international stärker anerkannt. Besonders für professionelle Anwendungen kann sich dieser Weg lohnen. Voraussetzung ist in der Regel eine umfangreiche praktische Schulung.
Einige ausländische Behörden, darunter das ULC in Polen, bieten sogenannte „Smart-Kurse“ für das A2-Zeugnis an. Diese sind EU-weit anerkannt und können online absolviert werden. Die Inhalte und Prüfungen entsprechen den EU-Vorgaben, die Kurse sind jedoch häufig flexibler und kostengünstiger. Dennoch ist die spätere Anerkennung durch das LBA zu prüfen. Wer diesen Weg wählt, sollte auf Qualität und Seriosität des Anbieters achten.
Die rechtliche Grundlage für das Fernpilotenzeugnis A2 bildet die EU-Drohnenverordnung 2019/947. Diese Verordnung regelt den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge innerhalb der EU einheitlich. Sie definiert Kategorien, Anforderungen an Piloten, Klassifizierung von Drohnen und technische Standards. Ziel ist es, ein sicheres und europaweit einheitliches Betriebssystem zu schaffen. Das A2-Zeugnis ist integraler Bestandteil dieses Systems.
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) ist maßgeblich für die Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Drohnenregelungen zuständig. Sie definiert Standards, überprüft Sicherheitskonzepte und koordiniert zwischen den Mitgliedstaaten. Die EASA stellt außerdem Informationsmaterialien und Leitlinien bereit, um den einheitlichen Vollzug der Vorschriften zu gewährleisten. Ihre Rolle ist entscheidend für die Harmonisierung des europäischen Luftraums im Bereich unbemannter Fluggeräte.