

Drabest - Zertifizierte Steigtechnik für höchste Sicherheitsstandards im Handwerk. Foto: vista.com
Bei Arbeiten in der Höhe ist kompromisslose Sicherheit das absolute Fundament für Handwerksbetriebe und Industrieunternehmen jeder Größe. Jeder Sturz von einer ungeeigneten oder defekten Leiter verursacht nicht nur menschliches Leid, sondern bringt den gesamten Betriebsablauf empfindlich durcheinander. Wer auf der Suche nach zuverlässigen und normgerechten Arbeitsmitteln ist, findet bei Drabest ein breites Sortiment an zertifizierten Aluminiumleitern direkt vom europäischen Hersteller. Die Investition in qualitativ hochwertige Steigtechnik schützt die Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig. Zugleich bewahrt sie Betriebe vor weitreichenden rechtlichen Konsequenzen im Falle eines Arbeitsunfalls.
Die rechtlichen Anforderungen an den Einsatz von Leitern im gewerblichen Bereich wurden in den vergangenen Jahren europaweit massiv verschärft. Seit dem Inkrafttreten der aktualisierten Norm DIN EN 131 am 1. Januar 2018 müssen Anlegeleitern mit einer Länge von mehr als drei Metern zwingend mit einer Standverbreiterung ausgestattet sein. Diese sogenannte Quertraverse verhindert das seitliche Wegrutschen und erhöht die Stabilität bei Bewegungen des Anwenders deutlich. Zusätzlich teilt die Norm die Steigtechnik strikt in die Klassen für den professionellen und den nicht-professionellen Gebrauch ein. Gewerblich genutzte Modelle müssen dabei extremen Belastungstests standhalten und 50.000 Prüfzyklen ohne jegliche Materialschäden absolvieren.
Die Technische Regel für Betriebssicherheit, kurz TRBS 2121 Teil 2, konkretisiert die Vorgaben für den Arbeitsplatz auf der Leiter auf nationaler Ebene noch weiter. Nach diesen strengen Richtlinien ist die Verwendung einer Leiter als dauerhafter, hochgelegener Arbeitsplatz nur noch bis zu einer Standhöhe von exakt zwei Metern uneingeschränkt zulässig. Bei einer Arbeitshöhe zwischen zwei und fünf Metern dürfen Mitarbeiter auf der Leiter ausschließlich zeitweilige Arbeiten ausführen. Diese Tätigkeiten dürfen den engen Zeitraum von zwei Stunden pro Arbeitsschicht unter keinen Umständen überschreiten. Die Vorgaben zwingen Arbeitgeber dazu, bei längeren Einsätzen an Fassaden oder Decken auf alternative Arbeitsmittel wie Fahrgerüste auszuweichen.
Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Arbeitsschutzvorgaben ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt und wird von den zuständigen Aufsichtsbehörden äußerst streng geahndet. Gemäß Paragraf 25 des Arbeitsschutzgesetzes in direkter Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, können Ordnungswidrigkeiten mit sofortigen Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro belegt werden. Dies betrifft beispielsweise Fälle, in denen vorgeschriebene Prüfungen der Leitern gänzlich unterlassen oder nicht fachgerecht dokumentiert wurden. Bei besonders schweren Verstößen gegen das Produktsicherheitsgesetz drohen den verantwortlichen Geschäftsführern sogar drastische Strafzahlungen in Höhe von bis zu 100.000 Euro.
Eine defekte oder nicht normgerechte Leiter im laufenden Betrieb stellt somit ein absolut unkalkulierbares finanzielles Risiko für die gesamte Unternehmensführung dar. Kommt ein Mitarbeiter durch ungeprüfte oder beschädigte Steigtechnik zu Schaden, ermittelt unweigerlich die Berufsgenossenschaft und bei schweren Verletzungen sofort die Staatsanwaltschaft. Die daraus resultierenden Folgekosten durch zivilrechtliche Regressforderungen, medizinische Behandlungen und personelle Arbeitsausfälle übersteigen den Anschaffungspreis für moderne Sicherheitsleitern um ein immenses Vielfaches. Ein proaktives Arbeitsschutzmanagement schont demnach nicht nur das Firmenbudget, sondern sichert auch den Fortbestand des gesamten Unternehmens.
Der europäische Markt bietet eine schier unübersichtliche Vielzahl von Lösungen für den professionellen Höhenzugang, wobei sich Direktkäufe beim eigentlichen Produzenten finanziell besonders rentieren. Das polnische Unternehmen blickt auf 35 Jahre fundierte Erfahrung in der Metallverarbeitung zurück und fertigt extrem robuste Aluminiumleitern für höchste industrielle Ansprüche. Durch den bewussten Verzicht auf teure Zwischenhändler im klassischen Vertrieb erhalten Kunden im Onlineshop eine zertifizierte Industriequalität zu äußerst wettbewerbsfähigen Herstellerpreisen. Die moderne Fertigungstechnologie nutzt vollautomatisierte Prozesse zur Bearbeitung von Aluminium und Stahl, was eine perfekte Maßhaltigkeit der Schweißnähte und Verbindungen garantiert.
Das tiefgreifende Produktsortiment umfasst unter anderem hochfunktionale Mehrzweckleitern, die die praktischen Eigenschaften von Stehleitern, Schiebeleitern und Anlegeleitern clever in einem einzigen Arbeitsmittel vereinen. Alle Modelle durchlaufen strenge interne Qualitätskontrollen und sind mit dem anerkannten Zertifikat des TÜV Rheinland ausgezeichnet. Diese Zertifizierung stellt die europaweite Anerkennung der Sicherheitsstandards zweifelsfrei sicher und erleichtert die Dokumentation für den Arbeitgeber. Die enorme Belastbarkeit von 150 Kilogramm garantiert selbst bei schweren handwerklichen Tätigkeiten mit massivem Elektrowerkzeug die absolute Stabilität des Anwenders.

Die einmalige Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel befreit den Arbeitgeber rechtlich nicht im Geringsten von seinen kontinuierlichen und strengen Prüfpflichten. Vor der allerersten Verwendung eines neuen Arbeitsmittels muss zwingend eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung nach Paragraf 3 der Betriebssicherheitsverordnung schriftlich erstellt werden. In diesem essenziellen Dokument definiert der Unternehmer die genauen Einsatzbedingungen im Betrieb und legt die erforderlichen technischen sowie organisatorischen Schutzmaßnahmen verbindlich fest. Ohne diese schriftliche Dokumentation darf keine Leiter von den Angestellten betreten oder auf die Baustelle mitgenommen werden.
Im laufenden Arbeitsalltag schreibt der Gesetzgeber zudem eine regelmäßige, lückenlos dokumentierte Überprüfung der gesamten Steigtechnik durch eine zur Prüfung befähigte Person vor. Diese wiederkehrende Sichtprüfung und detaillierte Funktionsprüfung deckt typische, gefährliche Verschleißerscheinungen wie verbogene Sprossen, fehlende rutschfeste Gummifüße oder gerissene Scharniere rechtzeitig auf. Werden bei dieser Kontrolle sicherheitsrelevante Mängel festgestellt, muss das betroffene Arbeitsmittel sofort und gut sichtbar gesperrt werden. Anschließend erfolgt eine fachgerechte Reparatur mit Originalersatzteilen oder die umgehende Entsorgung des beschädigten Geräts.
Neben der reinen Materialprüfung fordert der Gesetzgeber eine lückenlose Dokumentation aller Vorgänge rund um die betriebliche Steigtechnik. Unternehmen müssen ein digitales oder analoges Leiterkataster führen, in dem jede einzelne Leiter mit einer eindeutigen Inventarnummer erfasst ist. In diesem Register werden das Kaufdatum, der genaue Einsatzort, die durchgeführten Reparaturen sowie die Ergebnisse der jährlichen Sachkundigenprüfungen exakt festgehalten. Diese penible Buchführung dient bei einer unangekündigten Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden als direkter Beweis für die strikte Einhaltung der Betreiberpflichten.
Ein ebenso wichtiges Element der Unfallprävention ist die regelmäßige Unterweisung der gesamten Belegschaft im korrekten Umgang mit Leitern und Tritten. Die Mitarbeiter lernen im Rahmen dieser Schulungen, vor jedem einzelnen Einsatz eine kurze, aber gründliche Sichtkontrolle auf offensichtliche Mängel durchzuführen. Gefährliche Angewohnheiten wie das unzulässige Hinauslehnen über den Schwerpunkt der Leiter oder das Aufstellen auf unebenem Untergrund werden intensiv besprochen und strengstens untersagt. Die Schulungsinhalte müssen mindestens einmal jährlich wiederholt und von jedem Teilnehmer mit einer persönlichen Unterschrift zwingend bestätigt werden.
Der systematische Aufbau eines absolut rechtssicheren Leiterbestandes beginnt immer mit einer rigorosen Bestandsaufnahme auf dem gesamten Firmengelände und in allen Fahrzeugen. Unternehmen sortieren alte Anlegeleitern ohne die gesetzlich vorgeschriebene Quertraverse sofort konsequent aus oder rüsten diese mit entsprechenden genormten Bauteilen nach. Die gezielte Neuanschaffung von professioneller Steigtechnik stellt sicher, dass alle aktuellen europäischen Normen erfüllt sind und die Mitarbeiter ohne Bedenken arbeiten. Eine klare betriebliche Anweisung regelt zudem, welche Leitertypen für welche spezifischen Aufgaben auf der Baustelle oder in der Werkstatt verwendet werden dürfen.
Gleichzeitig benennt die Geschäftsführung intern eine verantwortliche Person für die Verwaltung und Überwachung der gesamten Steigtechnik. Dieser Mitarbeiter absolviert einen speziellen Lehrgang zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten, um die jährlichen Kontrollen eigenständig und rechtssicher durchzuführen. Durch diese praktische Inhouse-Lösung sparen Betriebe langfristig die hohen Kosten für externe Prüfdienstleister und behalten die volle Kontrolle über ihre Arbeitsmittel. Eine solche strategische Kombination aus modernstem Equipment und hervorragend geschultem Personal bildet das dauerhafte Fundament für eine unfallfreie Arbeitsumgebung.